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GLGemeinderat LiveNiederösterreich

Datenschutz

Datenschutz und Gemeinderatsübertragung

GRLive beurteilt nicht die Rechtmäßigkeit eines konkreten Streams. Gemeinderats-Livestreams können personenbezogene Daten betreffen. Für die datenschutzkonforme konkrete Umsetzung ist die jeweilige verantwortliche Stelle zuständig.

Die NÖ Gemeindeordnung sieht in § 47 Abs. 6 ausdrücklich die Möglichkeit einer Internetübertragung öffentlicher Gemeinderatssitzungen vor und enthält dafür konkrete Vorgaben – einschließlich einer Bildfixierung auf Gemeinderatsmitglieder und die mit der Protokollführung betrauten Gemeindebediensteten. Weitere organisatorische und technische Maßnahmen können je nach konkreter Umsetzung relevant sein.

DSGVO auf EUR-LexDeutsche Fassung

Art. 5 DSGVO

Grundsätze

RechtmäßigkeitTransparenzZweckbindungDatenminimierungSpeicherbegrenzungIntegrität und VertraulichkeitRechenschaftspflicht

Datenminimierung bedeutet beispielsweise: Wenn für die Übertragung des Gemeinderats keine Nahaufnahme eines Besuchers erforderlich ist, sollte dieser auch nicht gezielt übertragen werden.

Art. 6 DSGVO

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Für eine öffentliche Stelle sind insbesondere gesetzliche Grundlage und Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse relevant. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO sieht vor, dass eine Verarbeitung rechtmäßig sein kann, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Welche konkrete datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage anzuwenden ist, muss die jeweilige Gemeinde für ihre konkrete Umsetzung beurteilen. § 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung enthält jedenfalls eine ausdrückliche landesgesetzliche Regelung zur Internetübertragung.

Art. 13 DSGVO

Informationspflicht

Bei personenbezogener Datenverarbeitung müssen Betroffene transparent informiert werden. Praktisches Beispiel: Hinweisschild am Eingang – „Diese öffentliche Gemeinderatssitzung wird im Internet übertragen.“ Dazu QR-Code bzw. Link zur Datenschutzinformation.

  • Verantwortlicher
  • Datenschutzbeauftragter, sofern vorhanden
  • Zweck
  • Rechtsgrundlage
  • Empfänger
  • Speicher-/Abrufdauer
  • Betroffenenrechte
  • Kontaktmöglichkeit

Orientierung

Datenschutz-Checkliste

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Diese Liste dient der praktischen Orientierung. Sie ist keine individuelle Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im konkreten Fall.

Muss dann der gesamte Stream entfallen?

Nein. Öffentliche Teile können übertragen werden. Beim Übergang zu einem nichtöffentlichen Sitzungsteil kann der Stream beendet oder pausiert werden. Nichtöffentliche Inhalte dürfen nicht einfach deshalb übertragen werden, weil zuvor öffentlich gestreamt wurde.

Kann während einer Live-Sitzung trotzdem etwas Problematisches gesagt werden?

Ja, technisch ist das möglich. Daher braucht eine Gemeinde organisatorische Regeln: der Vorsitz achtet auf Tagesordnung und Öffentlichkeit, gegebenenfalls Unterbrechung, sensible Angelegenheiten werden nichtöffentlich behandelt. Bei Video-on-Demand kann eine rechtliche Prüfung bzw. gegebenenfalls Bearbeitung erforderlich werden. Ob und in welchem Umfang eine nachträgliche Bearbeitung erforderlich oder zulässig ist, ist im konkreten Fall zu beurteilen.

Zur FAQ und zu den amtlichen Quellen.