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GLGemeinderat LiveNiederösterreich

Unabhängige Dokumentation

Gemeinderat livein Niederösterreich

Eine unabhängige Übersicht über Livestreams, Videoaufzeichnungen, Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele niederösterreichischer Gemeinden.

  • ÜbersichtWelche Gemeinden ein Angebot öffentlich belegen
  • Rechtsgrundlage§ 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung und Rahmenbedingungen
  • PraxisbeispieleUnterschiedliche Modelle mit Primärquellen
  • DokumentationStatus, Datum und nachprüfbare Quellen
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Was sagt das Gesetz?

§ 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung

§ 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung sieht ausdrücklich vor, dass der Gemeinderat beschließen kann, öffentliche Sitzungen des Gemeinderates durch die Gemeinde im Internet übertragen zu lassen.

Die Bestimmung schafft die rechtliche Möglichkeit einer Übertragung. Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist eine davon getrennte Entscheidung des Gemeinderates.

§ 47 Abs. 6 sieht für die Übertragung eine Bildfixierung auf die Mitglieder des Gemeinderates sowie die mit der Protokollführung betrauten Gemeindebediensteten vor.

§ 47 Abs. 6 sieht vor, dass Übertragungen anschließend zeitlich befristet oder unbefristet zum Abruf bereitgehalten werden können. Davon zu unterscheiden sind weitere datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen der konkreten Umsetzung.

Keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Rechtsvorschriften.

Praxis

Praxisbeispiele aus Niederösterreich

Dokumentierte Umsetzungen mit öffentlich nachprüfbaren Quellen – ohne Bewertung einzelner Gemeinden. Der Leser kann Modelle selbst vergleichen.

AKTUELL BELEGT: VIDEOOffizielle Gemeindewebsite – Videoarchiv

Langenzersdorf

Langfristiges Videoarchiv

BESTÄTIGT: vollständige Videoaufzeichnungen / Videoarchiv auf der offiziellen Gemeindewebsite. Kein klassisches Live-Modell in der aktuellen Erhebung, dafür ein langfristig gepflegtes Sitzungsarchiv.

Archiv: Eigene Rubrik „Videos Gemeinderats-Sitzungen“ mit dokumentierten Sitzungen über mehrere Jahre, mindestens 2022 bis 2026 (u. a. 23.03., 04.05. und 29.06.2026).

  • Abrufdauer: mehrjähriges Videoarchiv (mindestens 2022–2026)
  • Kamera: öffentlich nicht festgestellt
  • Rechtsbezug: Kein ausdrücklicher Bezug in den bisher ausgewerteten Unterlagen gefunden.
AKTUELL BELEGT: LIVEYouTube

Mistelbach

3 Jahre Abrufbarkeit

LIVE / YouTube / Videoarchiv. Videoaufzeichnung ausdrücklich beschlossen; öffentlicher Teil; ursprünglich ausdrücklich ungekürzt vorgesehen; Abrufbarkeit 3 Jahre; Livestream 2026 weiterhin aktiv.

  • Abrufdauer: 3 Jahre
  • Kamera: Gemeindeeigene Kamera; Saalaufnahme der Gemeinderatsmitglieder; Gleichbehandlung aller Gemeinderatsmitglieder
  • Rechtsbezug: öffentlich nicht festgestellt
AKTUELL BELEGT: LIVEGemeinde-Livestream

Mödling

Kurze Nachschau – ca. 1 Woche

LIVE. 2026 Grundsatzbeschluss zur Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet. Praktisches Modell: LIVE, anschließend ungefähr eine Woche abrufbar.

  • Abrufdauer: ca. 1 Woche
  • Kamera: öffentlich nicht festgestellt
  • Rechtsbezug: öffentlich nicht festgestellt
AKTUELL BELEGT: LIVEYouTube / Einbindung über offizielle Gemeindewebsite

Münchendorf

bis zu 30 Tage Abruf · Datenschutz zu YouTube dokumentiert

BESTÄTIGT: Live-Stream und nachträgliche vollständige Aufzeichnung über YouTube bzw. Verlinkung auf der offiziellen Gemeindewebsite. Abrufdauer der Aufzeichnung: bis zu 30 Tage. Datenschutzinformationen zur Plattformnutzung und Datenschutzbeauftragter sind veröffentlicht.

Münchendorf zeigt anhand einer konkret dokumentierten Umsetzung, dass Gemeinderats-Livestreams unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen praktisch umgesetzt werden können.

  • Abrufdauer: bis zu 30 Tage
  • Kamera: Nicht öffentlich dokumentiert
  • Rechtsbezug: Kein ausdrücklicher Bezug in den bisher ausgewerteten Unterlagen gefunden.
AKTUELL BELEGT: LIVEYouTube

Schwechat

1 Jahr Abrufbarkeit · § 47 Abs. 6 NÖ GO

LIVE / YouTube / Archiv. Gemeinderat hat die Internetübertragung ausdrücklich auf Grundlage von § 47 Abs. 6 NÖ GO beschlossen.

  • Abrufdauer: 1 Jahr
  • Kamera: Bildaufnahme auf Gemeinderatsmitglieder und mit dem Protokoll betraute Gemeindebedienstete beschränkt
  • Rechtsbezug: § 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung
AKTUELL BELEGT: LIVEGemeindewebsite

Vösendorf

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss

LIVE. Gemeinderat hat am 13.11.2025 die Wiedereinführung des Livestreams einstimmig beschlossen. 2026 sind wieder mehrere Gemeinderatsstreams dokumentiert.

  • Abrufdauer: öffentlich nicht festgestellt
  • Kamera: öffentlich nicht festgestellt
  • Rechtsbezug: öffentlich nicht festgestellt
AKTUELL BELEGT: LIVEYouTube / Gemeindewebsite

Wiener Neudorf

max. 3 Jahre · § 47 Abs. 6 NÖ GO

Internetübertragung / YouTube. Beschluss ausdrücklich unter Bezugnahme auf § 47 Abs. 6 NÖ GO.

  • Abrufdauer: max. 3 Jahre
  • Kamera: Kamerafixierung auf Gemeinderatsmitglieder und Schriftführung / protokollführende Personen
  • Rechtsbezug: § 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung
AKTUELL BELEGT: VIDEOWNTV

Wiener Neustadt

Komplette Sitzung wenige Stunden später online

Vollständige Videoaufzeichnung / Online-Bereitstellung (kein klassischer Livestream). Aufzeichnung durch WNTV; laut Stadt bereits wenige Stunden nach Sitzungsende vollständig online.

  • Abrufdauer: öffentlich nicht festgestellt
  • Kamera: öffentlich nicht festgestellt
  • Rechtsbezug: öffentlich nicht festgestellt

Aktuelle Daten & Quellen

Derzeit sind 23 Gemeinden mit Live- oder vollständiger Videoaufzeichnung belegt.

Zuletzt geprüft: September 2026 · ausschließlich öffentlich zugängliche Primärquellen · laufende Erhebung

Die Zahl bezieht sich auf Datensätze mit nachprüfbarem Nachweis. Sie bedeutet nicht, dass nur 23 von 573 Gemeinden streamen – für viele Gemeinden liegt noch kein öffentlich verifizierbarer Nachweis vor. Der Bestand erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

23

aktuell belegt

Livestream oder vollständiges Video

573

Gemeinden in Niederösterreich

amtlicher Gesamtbestand

§ 47 Abs. 6

NÖ Gemeindeordnung

rechtliche Möglichkeit der Übertragung

23

Aktuell belegt

Zuletzt geprüft: September 2026 · Live oder vollständiges Video

573

Gemeinden in NÖ

Gesamtbestand – Erhebung ohne Anspruch auf Vollständigkeit

21

Live belegt

Öffentlich nachgewiesene Live-Übertragung

§ 47

Abs. 6 NÖ GO

Rechtliche Möglichkeit der Internetübertragung

Datenschutz

Was die NÖ Gemeindeordnung zur Übertragung sagt

Die NÖ Gemeindeordnung sieht in § 47 Abs. 6 ausdrücklich die Möglichkeit einer Internetübertragung öffentlicher Gemeinderatssitzungen vor und enthält dafür konkrete Vorgaben. Gemeinderats-Livestreams können personenbezogene Daten betreffen. Für die datenschutzkonforme konkrete Umsetzung ist die jeweilige verantwortliche Stelle zuständig.

Münchendorf dokumentiert beispielsweise öffentlich die Nutzung von YouTube für Live-Streams und Aufzeichnungen sowie eine befristete Abrufdauer. Das ist ein Praxisbeispiel – keine Bewertung anderer Gemeinden.

Praxisbeispiel Münchendorf ansehen →

Abrufdauer im Vergleich

Von 30 Tagen bis zu mehreren Jahren

Die NÖ Gemeindeordnung lässt sowohl eine zeitlich befristete als auch eine unbefristete Abrufbarkeit zu. Gemeinden setzen dies in der Praxis unterschiedlich um – begrenzte Speicherdauern sind ein dokumentiertes Beispiel.

  1. Münchendorf

    bis zu 30 Tage

  2. Mödling

    ≈ 1 Woche

  3. Schwechat

    1 Jahr

  4. Mistelbach

    3 Jahre

  5. Wiener Neudorf

    max. 3 Jahre

Datenschutz

Datenschutz und Gemeinderatsübertragung

GRLive beurteilt nicht die Rechtmäßigkeit eines konkreten Streams. Gemeinderats-Livestreams können personenbezogene Daten betreffen. Für die datenschutzkonforme konkrete Umsetzung ist die jeweilige verantwortliche Stelle zuständig.

§ 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung enthält eine Vorgabe zur Bildfixierung. Weitere organisatorische und technische Maßnahmen können je nach konkreter Umsetzung relevant sein.

Mögliche praktische Maßnahmen

Die konkrete datenschutzrechtliche Beurteilung hängt von der jeweiligen Umsetzung ab – keine abschließende gesetzliche Checkliste.

  • Kameraposition

    Geeignete Ausrichtung und Bildausschnitt.

  • Bildführung

    Orientierung an der gesetzlichen Bildfixierung.

  • Nichtöffentlicher Teil

    Umgang mit nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten.

  • Bildschirme / Dokumente

    Vermeidung lesbarer Bildschirminhalte, soweit relevant.

  • Aufzeichnungen

    Transparente Information über Abruf und Speicherdauer.

  • Organisation

    Rollen, Technik und Information klären.

Datenschutz im Detail

Dokumentierter Einzelfall

Bad Vöslau

Status: Kein aktueller Livestream belegt · Zuletzt geprüft: 14. September 2026

Nach dem derzeit dokumentierten Stand bietet die Stadtgemeinde Bad Vöslau keinen regelmäßigen Livestream ihrer Gemeinderatssitzungen an. In der laufenden Erhebung wurde kein öffentlich bestätigtes Live- oder vollständiges Videoangebot gefunden.

Praxisbeispiele aus Niederösterreich zeigen unterschiedliche Modelle – von kurzer Nachschau bis zu mehrjähriger Bereitstellung. Ob eine Gemeinde von der Möglichkeit des § 47 Abs. 6 NÖ Gemeindeordnung Gebrauch macht, ist eine Entscheidung des jeweiligen Gemeinderates.

Praxisbeispiele aus Niederösterreich

  • Münchendorf

    bis zu 30 Tage

    Live + Aufzeichnung belegt

  • Mödling

    ≈ 1 Woche

    Live + kurze Nachschau belegt

  • Schwechat

    1 Jahr

    Live + Archiv belegt

  • Mistelbach

    3 Jahre

    Live + Archiv belegt

Weitere Praxisbeispiele

Bestätigt

Gemeinden mit Live- oder Videoangebot

23 öffentlich belegte Fälle aus der laufenden Erhebung. Fehlende Einträge bedeuten nicht automatisch, dass kein Angebot besteht.

Alle auf der Karte

Gemeindewappen: Wikimedia Commons (öffentliche Wappendarstellungen).

Weitere Angebote – Audio

Audio-Mitschnitte (kein Videoangebot)

Einzelne Gemeinden stellen Tonaufzeichnungen öffentlicher Gemeinderatssitzungen bereit. Das erfüllt nicht die Definition von Livestream oder vollständiger Videoaufzeichnung und fließt daher nicht in den Video-Gesamtzähler ein.

  • Tulln an der Donau

    Weitere digitale Transparenz – Audio: Die Stadtgemeinde veröffentlicht Audio-Mitschnitte öffentlicher Gemeinderatssitzungen. Das erfüllt nicht die Definition Live-Stream oder vollständige Videoaufzeichnung und wird daher nicht im Video-Gesamtzähler geführt.

    Offizielle Quelle

Praxis

So funktioniert ein Gemeinderats-Livestream

Kurzüberblick – Details und Kamerasetup finden Sie auf der Streaming-Seite.

Mehr Details
  1. 01

    Öffentliche Sitzung

    Nur der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung kommt infrage.

  2. 02

    Kamera auf Gemeinderat

    Im Fokus stehen Gemeinderatsmitglieder und die Protokollführung.

  3. 03

    Livestream im Internet

    Die Gemeinde stellt den Stream über eine öffentliche Plattform bereit.

  4. 04

    Video optional abrufbar

    Manche Gemeinden bieten zusätzlich eine Aufzeichnung an.

Nichtöffentliche Sitzungsteile werden nicht übertragen. Ein Livestream ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Methodik

So recherchiert GRLive

  • RIS / Gesetz
  • Gemeindewebsite
  • offizielles Gemeinderatsprotokoll
  • offizieller Streamingkanal der Gemeinde
  • weitere öffentlich nachvollziehbare Primärquellen

Bevorzugt werden Primärquellen. Ein historisch gefundener Stream bedeutet nicht automatisch, dass aktuell weiterhin regelmäßig gestreamt wird. Kann der aktuelle Zustand nicht eindeutig festgestellt werden, wird dies gekennzeichnet. Der Bestand erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zuletzt geprüft: 14. September 2026 (September 2026)